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Begleiteter Umgang

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Den meisten Eltern, die sich voneinander getrennt haben, gelingt es, ihre Elternpflichten selbständig zu regeln. Und das ist gut so. Denn Kinder sind auf die liebevolle Zuwendung nahe stehender Personen angewiesen. Sie brauchen deren Schutz, Fürsorge und Förderung.

Wenn die Konflikte der Eltern so groß sind, dass dem Kind der Kontakt zum getrennt lebenden Elternteil („Umgangsberechtigte/ Umgangsberechtigter“) verwehrt wird und jeder Versuch der Klärung durch Dritte (z.B. Mediation) scheitert, gibt es das Angebot des Begleiteten Umgangs.

In Begleitung einer dritten, neutralen Person trifft das Kind den Elternteil, mit dem es nicht zusammenlebt. In Forchheim findet dies in den Räumen des Kinderschutzbundes statt.

Das Angebot ist eine vorübergehende Hilfe. Die Eltern werden dahingehend unterstützt, nach und nach die Umgangsregelung selbst zu gestalten.

Ein Begleiteter Umgang ist eine Chance für getrennt lebende Eltern und ihre Kinder. Er bietet die Möglichkeit, dem Kind den Kontakt zu beiden Eltern zu erhalten oder wieder herzustellen.

Wie läuft ein Begleiteter Umgang ab?

In einem Einzelgespräch werden den Eltern der genaue Ablauf und die Regeln des Begleiteten Umgangs erläutert und individuell an die Familie angepasst. Dabei berücksichtigen wir die Wünsche, Bedenken und Befürchtungen aller Beteiligten in Bezug auf die bevorstehenden Umgangskontakte.
Sollte es einen gerichtlichen Beschluss oder eine gerichtliche Vereinbarung geben, dienen diese als Grundlage.

Was ist das Ziel eines Begleiteten Umgangs?

Nach unserer Erfahrung kann Begleiteter Umgang

  • dazu beitragen durch klare Struktur und feste Regeln die Familiensituation zu entspannen
  • den Kontakt und die Beziehung zwischen dem Kind und wichtigen, getrennt lebenden Bezugspersonen sichern
  • einen Kontakt zwischen Kind und Umgangsberechtigtem anbahnen, wenn diese sich lange nicht mehr gesehen haben und Entfremdung eingetreten ist
  • das Kind mit seinen Wünschen und Bedürfnissen ernst nehmen
  • durch die räumliche Trennung der Eltern deeskalierend wirken
  • getrennt lebenden Eltern helfen, sich wieder auf ihre Rollen gegenüber dem Kind konzentrieren zu können
  • dem Kind die Möglichkeit eröffnen, wieder beide Eltern gerne haben zu dürfen

Wo findet der Begleitete Umgang statt?

Wir stellen für den Begleiteten Umgang die Räume des Deutschen Kinderschutzbundes Forchheim zur Verfügung. Diese sind vergleichbar mit einem Kindergarten und bestehen aus einem Spielzimmer mit vielen Spiel– und Beschäftigungsmöglichkeiten, einer offenen Küche im Eingangsbereich und einem Besprechungszimmer und einem Bad mit Wickelkommode.

Welche Gründe sprechen für einen begleiteten Umgang?

  • Kontaktabbruch über Monate oder Jahre
  • Fehlen von Kontakt jeglicher Art
  • zur Unterstützung bei einem Mediationsverfahren oder einer familientherapeutischen Beratung
  • zur Unterstützung bei der Erstellung eines psychologischen Gutachtens (im Einzelfall zu prüfen)
  • zur Unterstützung bei einem langandauernden Gerichtsverfahrens

Zustandekommen der Hilfe

Eltern, die sich direkt an den Kinderschutzbund wenden, werden an das Jugendamt (Fachstelle) zur Elternberatung verwiesen. Sollte sich ein Begleiteter Umgang als geeignete Maßnahme herausstellen, vermittelt das Jugendamt zum Kinderschutzbund.

2014 haben unsere ehrenamtliche Betreuerinnen für das Jugendamt Forchheim und Erlangen 11 Begleitete Umgänge mit 148 Terminen und fast 200 Stunden geleistet.

Willst du bei uns als Umgangsbegleiter/in mitmachen?

  • Wir machen die Begleiteten Umgänge ehrenamtlich und treffen uns regelmäßig zum Austausch im Team.
  • Jeder entscheidet selber, wie viele Begleitete Umgänge er macht.
  • Die Begleiteten Umgänge finden von Montag bis Samstag statt.
  • Wer bei uns mitarbeiten möchte, sollte gerne mit Menschen und Kindern umgehen und bei Konflikten die richtige Balance zwischen Empathie und Distanz wahren.
  • Außerdem bietet der Landesverband eine Schulung zum Umgangsbegleiter/in an.
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